Mit dem Ziel, den internationalen grenzüberschreitenden Schienenverkehr im Bodenseeraum zu verbessern, haben die Bodenseeanrainerländer, die Regionalverbände und verschiedene Städte im Rahmen der INTERREG II Gemeinschaftsinitiative im Jahr 1999 mehrere Gutachter beauftragt, Instrumente für eine kohärente Verkehrspolitik im schienengebundenen Personenverkehr im Bodenseeraum als einheitliche Planungsregion zu entwickeln. Ergebnis war das im September 2001 vorgestellte „Konzept Bodan-Rail 2020“. Der Ständige Ausschuss der IBK hat auf Vorschlag der Kommission Verkehr am 05. November 2009 beschlossen, im Jahr 2010 nach Ablauf der ersten Hälfte des Konzeptzeitraums das Konzept „Bodan-Rail 2020“ zu evaluieren. Ziel ist es festzustellen, in wieweit die damaligen Planungsvorstellungen umgesetzt worden sind und welche Zukunftsperspektiven bestehen. Das Gutachten liegt nun vor (hier). Der erweiterte Ständige Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24. März 2011 in Wil (CH) damit befasst. Das Gutachten wurde im Rahmen eines eintägigen Symposiums am 04. Juli 2011 in Friedrichshafen der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert.